AGB

1. Allgemeines

Reparaturen werden von uns ausschließlich zu diesen Bedingungen ausgeführt, Versendungen ausschließlich nach diesen Bedingungen vorgenommen. Abweichende Bedingungen von Kunden erkennen wir nicht an.

2. Auftrag/ Kostenvoranschlag/ Reparatur

2.1 Reparaturen führen wir erst nach schriftlichem Auftrag durch. Mündliche Abreden sind unzulässig und folglich unwirksam.
2.2 Für das eingesandte Gerät erteilen wir eine Auftragsbestätigung, soweit wir nicht auf ausdrückliche Anforderung des Kunden einen unverbindlichen Kostenvoranschlag erstellen.
2.3 Der Kostenvoranschlag ist pauschal laut Aushang pro Reparatur zu vergüten. Gibt der Kunde nach Zusendung des Kostenvoranschlages den Auftrag zur Reparatur, entfallen diese pauschalen Kostenvoranschlagskosten. Die Höhe der Vergütung kann um bis zu 20 % von dem in dem unverbindlichen Kostenvoranschlag genannten Betrag abweichen, ohne dass es eines Hinweises bedarf. Stellt sich im Verlauf der Reparatur heraus, dass die Reparaturkosten mehr als 20 % über dem veranschlagten Betrag liegen werden, so wird dem Kunden ein Nachtragskostenvoranschlag zugesandt. Dem Kunden steht in diesem Fall ein Kündigungsrecht zu. Macht er von diesem Kündigungsrecht keinen Gebrauch, so wird der Nachtragskostenvoranschlag Geschäftsgrundlage.
2.4 Garantiereparaturen werden nur ausgeführt, wenn der entsprechende Kaufbeleg der Reparatursendung beiliegt. In diesem Fall gelten die dem Garantieschein beigefügten Garantiebedingungen.
2.5 Wir behalten uns vor, bei Notwendigkeit aus organisatorischen Gründen Reparaturen an eine autorisierte Vertragswerkstatt weiterzuleiten.
2.6 Reparaturaufträge werden vorbehaltlich der Ersatzteilbeschaffung angenommen.

3. Versendung

3.1 Wird ein Auftrag nicht binnen eines Monats nach Ausstellungsdatum des Kostenvoranschlags erteilt, wird das Gerät unrepariert zurückgesandt.
3.2 Für Geräte, die unrepariert zurückgehen, ohne dass ein Kostenvoranschlag erstellt wurde, erheben wir eine Überprüfungspauschale und eine pauschale Versandgebühr zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
3.3 Die Rücksendung aller Geräte wird auf Kosten und Gefahr des Kunden durchgeführt. Auf Wunsch wird das Gerät von uns gegen Transportschäden und Verlust auf Kosten des Kunden versichert. Bei Feststellung von Transport- und Bruchschäden ist beim Beförderer eine Tatbestandsaufnahme zu beantragen. Andernfalls gehen Schadensersatzansprüche verloren. 

4. Mängelansprüche und Haftung

4.1 Die Reparaturleistungen, die innerhalb der Verjährungsfrist einen Mangel aufweisen, der bereits im Zeitpunkt des Gefahrenübergangs vorhanden war, werden in angemessener Frist unentgeltlich von uns nachgebessert.
4.2 Schlägt die Nachbesserung fehl, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.
4.3 Die Mängelansprüche verjähren 6 Monate nach Abnahme.
4.4 Mängelansprüche bestehen nicht bei natürlicher Abnutzung oder Schäden, die nach dem Gefahrenübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind.
4.5 Werden vom Kunden oder Dritten unsachgemäß Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
4.6 Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen vorvertraglicher Pflichtverletzung, Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z.B. in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzungswesentlicher Vertragspflichten ist jedoch der Höhe nach auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit gegeben ist. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
4.7 Eine Haftung für mit eingesandte Verbrauchsmaterialien wie z.B. Filmmaterial, Akkus etc. übernehmen wir nicht.
4.8 Werden reparierte Geräte nicht innerhalb von zwei Monaten nach Mitteilung der Fertigstellung abgeholt oder bei Übersendung angenommen, entfällt von diesem Zeitpunkt unsere Haftung. Nach vorheriger Androhung können wir das Gerät im Pfandverkauf veräußern und den Erlös mit unseren Ansprüchen gegen den Kunden verrechnen. Zusätzliche Frachtkosten – bei unberechtigter Annahmeverweigerung – gehen zu Lasten des Kunden.

5. Zahlung

5.1 Die Vergütung für Reparaturleistungen ist ab Rechnungsdatum – ohne Abzug – fällig.
5.2 Die Zahlung hat bei Abholung bar bzw. bei vereinbarter kostenpflichtiger Zusendung per Nachnahme zu erfolgen.
5.3 Die Zahlungsverweigerung des Kunden berechtigt uns zur Ausübung des Unternehmerpfandrechtes am Gerät. Maximal 6 Monate (180 Tage) nach Fertigstellung und Benachrichtigung des Kunden.
5.4 lm Falle des Verzugs hat unser Vertragspartner ab dem Tag des Verzugs Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten bzw. 8 Prozentpunkten, wenn der Vertragspartner Unternehmer ist, über dem jeweils geltenden Basiszinssatz zu entrichten. Es bleibt uns vorbehalten, darüber hinausgehenden weiteren Verzugsschaden geltend zu machen.

6. Zurückbehaltungsrecht, Aufrechnung und Abtretungsverbot

6.1 Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes, welches aus demselben rechtlichen Verhältnis, aber nicht demselben Vertragsverhältnis stammt, ist ausgeschlossen. Die Aufrechnung mit etwaigen Gegenansprüchen unseres Vertragspartners ist ausgeschlossen, soweit diese Gegenansprüche nicht rechtskräftig festgestellt oder unbestrittenen sind. Ist der Vertragspartner Unternehmer, so ist die Geltendmachung eines Leistungsverweigerungsrechtes nach § 320 BGB und eines Zurückbehaltungsrechtes ausgeschlossen.
6.2 Ansprüche des Vertragspartners dürfen ohne schriftliche Zustimmung von Schuhmann GmbH nicht an Dritte abgetreten werden.

7. Schlussbestimmungen

7.1 Erfüllungsorte für unsere sämtlichen Reparaturleistungen sind Linz.
7.2 Sofern der Kunde Kaufmann ist, wird für alle Streitigkeiten zwischen Schuhmann GmbH und dem Vertragspartner Linz als ausschließlicher Gerichtsort vereinbart.
7.3 Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
7.4 Sollten sich Bestimmungen dieser Bedingungen als ungültig erweisen, so berührt dies die Gültigkeit der Bestimmungen im Übrigen nicht.